Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Kundenfragen, unterteilt in folgende Kategorien
Allgemeine InformationenHistorische Kennzeichen
Wie alt muss ein Fahrzeug sein, damit es als Oldtimer gilt?
Warum brauche ich für meinen Oldtimer ein Wertgutachten?
Um als Oldtimer eingestuft zu werden, muss das Fahrzeug erstmalig vor dem 31.12.1975 zugelassen worden sein.
Gibt es für Oldtimer besondere Kennzeichen und wie kann ich ggf. eines bekommen?
Kann ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer auch mit einem „Saisonkennzeichen“ nutzen?
Kann auf die Begutachtung verzichtet werden, wenn das Fahrzeug gerade bei einer HU war?
Ab wann kann ich für meinen Oldtimer ein "Historisches Kennzeichen" bekommen?
Wirkt es sich negativ aus, wenn das Fahrzeug nicht im Baujahr zugelassen wurde?
Was ist bei Import-Fahrzeugen zu beachten?
Müssen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, zwangsweise historisch zugelassen werden?
Können auch LKWs als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden? Darf ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer gewerblich nutzen?
Gibt es das „Historische Kennzeichen“ nur in der „neuen“ Euro-Version?
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen für das "Historische Kennzeichen" übernehmen?
Kann ich meinen Oldtimer auch bei Smog-/Ozon-Alarm nutzen?
Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand befinden und vornehmlich der "Pflege kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes" dienen, gibt es ein besonderes Kennzeichen, das sog. "Historische Kennzeichen".
Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, wird eine Begutachtung nach §21c StVZO durch den TÜV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) vorgenommen, welche bestätigen muss, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.
Sobald Sie diese Bestätigung haben, können Sie bei der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Kennzeichen beantragen. Dort wird die Schlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugbrief in "98" geändert; an das Kennzeichen wird ein "H", stellvertretend für "historisch", angehängt.
Damit haben Sie für Ihr Auto die Betriebserlaubnis als Oldtimer und kommen in den Genuss einer besonderen Kfz-Steuer:unabhängig vom Hubraum.
Da Sie Ihren Oldtimer jederzeit an- und abmelden können, zahlen Sie nur für die zugelassene Zeit.
Eine Kombination aus „Historischem Kennzeichen“ und „Saisonkennzeichen“ ist nicht möglich.
Nein, leider muss die Begutachtung für ein "Historisches Kennzeichen" durch einen hierfür zugelassenen Sachverständigen trotzdem erfolgen. Dies liegt u. a. daran, dass Fahrzeugart und Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief geändert werden müssen, um in den Genuss der Steuerbegünstigung zu gelangen.
Entscheidend ist immer der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Jahr. So können Sie z. B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 25.12.1970 auch erst ab dem 25.12.2000 als historisches Fahrzeug zulassen.
Ja, denn entscheidend, ob es sich um einen Oldtimer handelt, ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Datum der Auslieferung.
Bei Import-Fahrzeugen steht im Fahrzeugbrief häufig nicht das Jahr der Erstzulassung, sondern des Imports. Deshalb sollten Sie sich immer die Original-Zulassungspapiere, zumindest aber in Kopie, aushändigen lassen.
Die Entscheidung, ob das Fahrzeug mit einem "Historischen Kennzeichen" zugelassen wird oder nicht, liegt ganz an Ihnen. So können Sie Ihr Fahrzeug, auch wenn es älter als 30 Jahre ist, ganz "konventionell" oder saisonweise zulassen.Für hubraumschwache Fahrzeuge ist die konventionelle Zulassung weiterhin am sinnvollsten.
Um als Oldtimer zu gelten, sollte das Fahrzeug den Originalzustand widerspiegeln, d. h. gewisse Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens, andere hingegen einen negativen Einfluss.
Keinen Einfluss haben z. B.Ja, sofern sie die Begutachtung nach §21c StVZO bestehen.
Nein, eine gewerbliche Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Allerdings spricht nichts dagegen, wenn Sie z. B. Ihre Bekannten auf eine Hochzeit fahren, solange Sie dieses nicht regelmäßig und entgeltlich tun.
Ja, „Historische Kennzeichen“ werden nur als Euro-Kennzeichen ausgestellt.
In diesem Fall sollten Sie bei der Zulassungsstelle um eine besonders kurze Nummer bitten. Eventuell können Sie auch ein Motorrad-Kennzeichen erhalten.
Wenn das bisherige Kennzeichen nicht länger als sieben Zeichen ohne das „H“ ist, ist es möglich, die bisherige Kombination zu übernehmen. Wird das Kennzeichen durch das zusätzliche „H“ breiter als der Kennzeichenhalter des Fahrzeuges, beantragen Sie ein Kennzeichen in Engschrift oder ein Leichtkraftrad-Kennzeichen.
Nein, der Gesetzgeber sieht keine Einschränkungen vor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Oldtimer der "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient und Sie ihn dementsprechend nutzen.
Für Oldtimer gibt es hier keine Sonderregelung, es gelten die üblichen Vorschriften.
Nachfolgende Informationen werden mit freundlicherUnterstützung von DEUVET zur Verfügung gestellt.
Für welche Fahrzeuge gilt ein rotes Oldtimerkennzeichen und wie bekomme ich es?
Gilt das rote Oldtimerkennzeichen nur für ein Fahrzeug?
Müssen für rote Oldtimerkennzeichen Steuern gezahlt werden?
Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Muss ich mit meinem Oldtimer weiterhin zum TÜV, wenn ich ein rotes Oldtimerkennzeichen habe?
Kann die Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verkehrssicherheit meines Oldtimers verlangen?
Welche Fahrten dürften mit einem roten Oldtimerkennzeichen gemacht werden?
Darf ich mit meinem roten Oldtimerkennzeichen auf eine Hochzeit fahren?
Darf ich mit meinem Oldtimer zur Arbeit fahren, z. B. wenn mein Alltagsauto kaputt ist?
Kann ich mit dem roten Oldtimerkennzeichen ins Ausland fahren?
Kann das rote Oldtimerkennzeichen auch für andere, "normale" Fahrzeuge genutzt werden?
Kann ich das rote Oldtimerkennzeichen auch abmelden?
Was ist beim Kauf oder Verkauf eines Oldtimers zu beachten, der über das rote Dauerkennzeichen bewegt wird?
Wird wie beim Historischen Kennzeichen der Fahrzeugbrief geändert?
Also brauche ich keinen normalen Fahrzeugbrief mehr?
Wie unterscheidet sich das rote Oldtimerkennzeichen vom normalen Oldtimerkennzeichen?
Kann die Zulassungsstelle einen Nachweis darüber verlangen, dass ich außer dem Oldtimer ein Alltagsfahrzeug besitze?
Was
passiert mit meinem bisherigen Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich mein Fahrzeug
als Oldtimer zulasse?
Ein Mindestalter des Kfz für rote Oldtimerkennzeichen sieht der Gesetzgeber nicht vor, aber es haben sich 20 Jahre eingebürgert. In Einzelfällen genügt der Nachweis, dass es sich um ein besonders seltenes und automobilhistorisch wertvolles Fahrzeug handelt. Insofern können ggf. auch jüngere Fahrzeuge versichert werden.
Das rote Oldtimerkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Dort müssen Sie Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen, sowie eine Deckungszusage (Doppelkarte) Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Die Zulassungsstelle wird außerdem einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg einholen.
Nein, auf das rote Oldtimerkennzeichen können mehrere Fahrzeuge zugelassen werden.
unabhängig von der Anzahl der Risiken.
Ein Fahrtenbuch bzw. ein formloser Fahrtennachweis muss geführt werden, wenn das Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen ausgestattet ist.
Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung. Allerdings sieht §28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen." Sie sind als Fahrzeughalter also dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften entsprechend zu halten.
Ja, es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, ob sie einen Nachweis über die Verkehrstüchtigkeit des Kfz verlangt oder nicht. Bedenken Sie auch: Wer die Vorschriften der StVO und StVZO nicht einhält, macht sich strafbar und gefährdet seinen Versicherungsschutz.
Nein, da eine Hochzeitsfahrt nicht zu den gesetzlich genehmigten Fahrten gehört (s. weiter oben).
Nein, auch diese Fahrt gehört nicht zu den gesetzlich genehmigten Fahrten.
Das ist vom Besuchsland abhängig. Einige Länder (z. B. Schweiz, Österreich, Holland, Italien) erkennen das rote Kennzeichen an, andere (z. B. Belgien, Luxemburg) dagegen nicht.
Denken Sie bitte daran, dass es sich um eine genehmigte Fahrt, z. B. Oldtimer-Treffen, handeln muss.
Nein, da diese Fahrzeuge weder im Fahrzeugscheinheft eingetragen sind, noch handelt es sich um Oldtimer.
Das Abmelden ist ohne weiteres möglich. Die Steuer wird anteilig erstattet. Allerdings müssen Sie bei Wiederinbetriebnahme das aufwändige Beantragungsverfahren erneut durchlaufen.
Beim Verkauf eines Oldtimers wird dieser entweder aus dem Fahrzeugscheinheft ausgetragen oder Sie geben den roten Fahrzeugschein zurück.
Beim Kauf eines Oldtimers ist das Gleiche zu beachten wie bei der Anmeldung: Sie müssen bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere vorlegen und erhalten dort einen neuen, roten Fahrzeugschein oder einen Eintrag in das Fahrzeugscheinheft. Erst dann dürfen Sie den Oldtimer bewegen.
Egal, ob Kauf oder Verkauf: Setzen Sie Ihren Versicherer in jedem Fall umgehend in Kenntnis.
Nachdem Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt haben, erhalten Sie einen besonderen Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugheft, je nachdem, für wie viele Fahrzeuge das rote Oldtimer-Kennzeichen gelten soll. Fahrzeugschein/Fahrzeugheft werden von der Zulassungsstelle ausgefüllt, Sie selber dürfen keine Einträge vornehmen. Außerdem muss jede Seite mit Ihrer Unterschrift und einem Amtsstempel versehen werden.
Nein, da die Zulassungsstelle ein besonderes Dokument ausstellt (s.o.). Der ursprüngliche Fahrzeugbrief verfällt. Soll das Fahrzeug später wieder "normal" zugelassen werden, ist eine Vollabnahme erforderlich.
Zum einen in der Farbe. Außerdem tragen rote Oldtimerkennzeichen die Form "XY-07 ...". Vor April 1995 ausgegebene rote Kennzeichen haben die Form "XY-06 ..." und können weiterverwendet werden.
Sofern Sie der Zulassungsstelle glaubhaft machen können, dass Sie den Oldtimer nur zu zugelassenen Fahrten und nicht als Alltagsfahrzeug nutzen, kann die Zulassungsstelle keinen Nachweis fordern.
Wenn Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht auf ein Alltagsfahrzeug überschreiben lassen, verfällt er.
Für welche Fahrzeuge kann ich ein Saisonkennzeichen bekommen? Wie lang kann bzw. muss eine Saison dauern? Wie bekomme ich ein Saisonkennzeichen? Ist es möglich, die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination zu behalten? Wie viel Steuern zahle ich für ein Saisonkennzeichen? Muss ich für die An- und Abmeldung jedes Mal zur Zulassungsstelle? Was passiert, wenn ich den Zulassungszeitraum ändern will? Kann ich das Fahrzeug auch außerhalb der Saison nutzen?
Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle.
Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate.
Sie beantragen dieses bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle; Sie benötigen hierfür die Fahrzeugpapiere sowie eine Deckungskarte mit Merkfeld für Saisonkennzeichen Ihres Versicherers. Bei der Zulassungsstelle wird Ihnen dann ein neues Euro-Kennzeichen ausgehändigt, auf dem Ihr Wunschzeitraum, z. B. 04-10 (April bis Oktober) vermerkt ist.
Sofern diese Kombination nicht länger als sieben Zeichen ist, kann sie beibehalten werden. Ansonsten wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Die Steuersätze für Saisonkennzeichen entsprechen den normalen Kfz-Steuersätzen.
Nein, die An- bzw. Abmeldung ist überflüssig, da der Nutzungszeitraum auf dem Kennzeichen vermerkt ist. Nur während dieser Zeit dürfen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Sie beantragen bei Ihrer Zulassungsstelle neue Kennzeichenschilder mit den neuen Zeitraumzahlen und außerdem einen neuen Fahrzeugschein. Allerdings kann die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination beibehalten werden.
Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.
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